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Ausbildung für Flurförderzeuge

Im innerbetrieblichen Transport spielen Gabelstapler eine entscheidende Rolle, weshalb nicht nur Können, Geschick und Verantwortungsbewusstsein erforderlich sind, sondern auch eine Staplerschein-Prüfung absolviert werden muss.

Daher benötigt jeder für gelegentlichen oder regelmäßigen Arbeiten mit Flurförderzeugen einen entsprechenden Nachweis, den Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge. Umgangssprachlich ist dieser auch als Gabelstaplerschein, Gabelstaplerführerschein oder Staplerführerschein bekannt.

 

Die unterschiedlichen Arten

Je nach Art der Flurförderzeuge, die bedient werden sollen, sind unterschiedliche Qualifizierungen erforderlich:

  • Eignungsfeststellung für Gabelstapler: Prüfung der Eignung, einen Stapler sicher bedienen zu können

  • Gabelstapler Ausbildung nach DGUV 308-001:

    • Bedienung von Frontgabelstaplern und Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit (Stufe 1)

    • Bedienung von Schubmaststaplern, Teleskopstaplern, Containerstaplern (Stufe 2)

  • Gabelstapler Ausbildung nach DGUV 308-009:

    • die Nutzung von geländegängigen Teleskopstaplern (Stufe 1)

    • Zusatzqualifikationen für drehbare Oberwagen oder den Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Stufe 2a und 2b)

  • Die jährliche Unterweisung für Gabelstapler ist für das Bedienen jeglicher Flurförderzeuge verpflichtend

Eignungsfeststellung

Eine Eignungsfeststellung für Gabelstapler belegt die grundsätzliche Fähigkeit, einen Stapler sicher bedienen zu können.

Inhalte:

  • Unfallverhütung

  • Betriebssicherheitsprüfung

  • Betrieb und Verkehr

  • Stapeln von Lasten

  • Standsicherheit

  • Traglastdiagramm

  • Theoretische und praktische Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 (bisher: VBG 36)

Die Eignungsfeststellung umfasst 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag).

 

Staplerschein nach DGUV Gabelstapler Grundsatz 308-001 und Grundsatz 308-009

Jeder, der ein Flurförderzeug bedient muss nach den DGUV Grundsätzen 308-001 (für Gabelstapler) bzw. 309-009 der Berufsgenossenschaft eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Damit erhält der Fahrzeugführer einen Gabelstaplerführerschein und ist rechtlich zum Führen dieser berechtigt.

Der Staplerschein wird unterschieden zwischen den DGUB Grundsatz Stunden 1, 2 bzw. 2a und 2b. Die allgemeine Ausbildung wird der Stufe 1 zugeordnet, welche zum Beispiel am Frontgabelstapler absolviert wird. Weitere Qualifikationen auf besonderen Geräten der Stufe 2 können im Flurförderschein eingetragen werden.

Stufe 1 ist hierbei nicht zwingend erforderlich, da die Inhalte dessen auch direkt in Stufe 2 vermittelt werden können.

 

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 (für Gabelstapler):

DGUV Grundsatz 308-001 greift bei der Bedienung von Frontgabelstapler, Schubmasterstapler, Teleskopstapler, Containerstapler oder Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit. Hierfür ist eine theoretischer und einen praktischer Prüfungsteil vorgesehen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen

  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten

  • Standsicherheit, Umgang mit Last, Sondereinsätze

  • Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung:

 

Ausbildung nach DGUV Gabelstapler Grundsatz 308-009:

Für die Bedienung von geländegängigen Teleskopladern ist eine Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308-009 Stufe 1 als allgemeine Qualifizierung verpflichtend.


Inhalte:

  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten

  • Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen

  • Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte

  • Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Qualifikation und Pflichten des Bedieners

Neben der Theorie ist auch eine praktische Übungseinheit vorgesehen. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

 

Voraussetzung:
Vorausgesetzt wird ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Nachweis der notwendigen körperlichen Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs.

Abschluss:
Die Qualifizierungen nach den Grundsätzen 308-001 bzw. 308-009 der DGUV schließen mit einem Staplerschein ab. Dieser personenbezogene Flurförderzeuge-Führerschein ist unbefristet gültig unter Voraussetzung einer jährlichen Unterweisung.

 

Jährliche Unterweisung zur Verlängerung des Gabelstaplerführerscheins

Jedes Jahr kommt es zu rund 15.000 Arbeitsunfällen mit Gabelstaplern, wodurch die Notwendigkeit einer jährlichen Unterweisung für Staplerfahrer verdeutlicht wird.

Damit erfüllen Unternehmen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und 68, die Inhalte der DGUV Vorschriften sowie der BetrSichV und des Arbeitsschutzgesetzes. Durch die jährliche Unterweisung werden die Teilnehmenden auf den neustenen Wissensstand gebracht und an die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen erinnert, welche bei der Verwendung von Flurförderzeugen auftreten können.

Inhalte der Unterweisung:

  • Rechtliche Grundlagen

  • Unfälle mit Flurförderzeugen/ Unfallgefahren

  • Betriebsanweisungen

  • Sicherheitszeichen

  • Haftungsfragen