Klasse D
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: | 24 Jahre |
Voraussetzungen: | Klasse B |
Befristung: | diese Klasse wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert |
Einschluss: | Klasse D1 |
Hinweise: | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens bzw. MPU-Gutachten und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
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Klasse DE
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit
- einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: | 24 Jahre |
Voraussetzungen: | Klasse B |
Befristung: | diese Klasse wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert |
Einschluss: | Klasse D1E und BE |
Hinweise: | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens bzw. MPU-Gutachten und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
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Klasse D1
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: | 21 Jahre |
Voraussetzungen: | Klasse B |
Befristung: | diese Klasse wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert |
Einschluss: | / |
Hinweise: | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
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Klasse D1E
Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit
- einem Anhönger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: | 21 Jahre |
Voraussetzungen: | D1 |
Befristung: | diese Klasse wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert |
Einschluss: | Klasse BE |
Hinweise: | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
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