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Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzungen:-
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:Klasse L, AM
Hinweise:Berechtigt im Inland zum Führen dreirädriger KFZ. Im Falle einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur bei einem Mindestalter von 21 Jahren.

BA, Automatik, Eintrag Schlüsselzahl 78

B197, Nachweis der Schaltkompetenz, Eintrag Schlüsselzahl 197

Anhänger

Bei dem Anhänger-Führerschein wird zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden:

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden

Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzungen:Vorbesitz der Klasse B
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:-
Hinweise:-

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch die Schlüsselzahl 96 gilt für folgende Fahrzeugkombinationen:

  • PKW der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt, dass
  • PKW und Anhänger zusammen eine zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Theoretische Inhalte (2,5 Stunden):

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Praktische Inhalte (3,5 Stunden):

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen Inhalten, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Eine Theorie- und Praxis-Prüfung entfällt beim B96.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an wird dir eine Teilnahmebescheinigung von uns ausgehändigt.

Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzungen:-
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:-
Hinweise:-