Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | - |
Befristung: | unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse L, AM |
Hinweise: | Berechtigt im Inland zum Führen dreirädriger KFZ. Im Falle einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur bei einem Mindestalter von 21 Jahren. |
BA, Automatik, Eintrag Schlüsselzahl 78
B197, Nachweis der Schaltkompetenz, Eintrag Schlüsselzahl 197
Anhänger
Bei dem Anhänger-Führerschein wird zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden:
Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung: | unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: | - |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch die Schlüsselzahl 96 gilt für folgende Fahrzeugkombinationen:
- PKW der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt, dass
- PKW und Anhänger zusammen eine zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg bis maximal 4.250 kg aufweisen.
Theoretische Inhalte (2,5 Stunden):
- andere Verkehrsteilnehmer
- richtiges Beladen
- Fahrzeugdynamik
- mechanische Zusammenhänge
Praktische Inhalte (3,5 Stunden):
- Beschleunigen und Bremsen
- Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
- Wenden
- Einparken
Zusätzlich zu diesen Inhalten, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Eine Theorie- und Praxis-Prüfung entfällt beim B96.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an wird dir eine Teilnahmebescheinigung von uns ausgehändigt.
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | - |
Befristung: | unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: | - |