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Klasse A unbeschränkt (ab 24 Jahre)

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:24 Jahre für Direkteinstieg
Voraussetzungen:Klasse A2, wenn unter 24 Jahren
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:Klasse A2, A1, AM
Hinweise:Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

 

Klasse A2 beschränkt (ab 18 Jahre)

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:18 Jahre
Voraussetzungen:-
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:Klasse A1, M
Hinweise:

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Inhaber d. Klasse A2 mit Erwerb der Klasse zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

 

 

Klasse A1 (ab 16 Jahre)

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:16 Jahre
Voraussetzungen:-
Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:Klasse AM
Hinweise:-

 

 

Klasse AM (ab 15 Jahre)

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter:15 Jahre
Auflagen:

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht die Auflage, die Fahrerlaubnis nur für Fahrten im Inland zu gebrauchen. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt.

Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:-
Hinweise:-

 

 

Mofa (ab 15 Jahre)

Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Mindestalter:15 Jahre
Auflagen:

-

Befristung:unbefristet gültig
Einschluss:-
Hinweise:-